Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmer ab 2024
Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz genehmigt. Dieses beinhaltet eine Reihe von einzelnen Maßnahmen, die jedoch entgegen dem damaligen Entwurf nun in einer deutlich abgespeckten Version beschlossen wurden.
Eine wesentliche Verbesserung hat sich für Unternehmen bei der Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ergeben. Für in dem Zeitraum 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann das Unternehmen wieder die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen. Diese beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung - maximal 20 % pro Jahr. Daneben wurde die so genannte Mittelstands-Sonderabschreibung von bisher 20 % auf nun 40 % verdoppelt. Beide Abschreibungen können parallel steuerlich geltend gemacht werden.
Im Ergebnis führt dies für den Unternehmer dazu, für entsprechende Investitionen wesentlich schneller die Steuerersparnis zu erhalten. Diese wirtschaftliche Betrachtung spielt auch immer eine Rolle beim Vergleich, welche Finanzierungsarten für das Unternehmen in Frage kommen (Leasing oder Anschaffung/Darlehen).