Das neue 49-Euro-Ticket
Die Bundesregierung hat in Deutschland mit Wirkung ab dem 01. Mai 2023 das so genannte Deutschlandticket eingeführt. Für einen Preis von Euro 49,00 im Monat kann man mit diesem Ticket deutschlandweit mit allen Nahverkehrsmitteln (SPNV sowie ÖPNV) in der 2. Klasse reisen. Demnach scheiden Fernverkehrszüge wie ICE o.ä. aus.
Die neue „Flatrate für den Regionalverkehr“ ist jedoch personengebunden und nicht übertragbar, kann dafür aber übergreifend in allen Bundesländern genutzt werden.
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer bei der Finanzierung des 49-Euro-Tickets unterstützen. Geschieht dies durch einen Kostenzuschuss, bleibt der Vorteil für den Arbeitnehmer immer dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Kostenzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Eine andere Möglichkeit ist es, dass der Arbeitgeber das Deutschlandticket selbst erwirbt und es dem Arbeitnehmer als Jobticket kostenlos oder zumindest verbilligt überlässt. Auch dies ist unter den o.g. Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Die dritte Variante - Gehaltsumwandlung für ein Jobticket - ist nicht steuerbefreit, da es nicht zusätzlich zum geschuldeten Lohn zur Verfügung gestellt wird.
Im Ergebnis dürfte die Neuregelung in einer Vielzahl von Fällen zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen, gerade da das Ticket auch bei einer hohen privaten Mitnutzung steuerfrei bleibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass die monatlichen Kosten ab dem Jahr 2024 steigen werden.