E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, eine obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze an andere inländische Unternehmer auszustellen (inländische B2B-Umsätze). Dies gilt auch, wenn der Rechnungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt oder sogar Kleinunternehmer ist.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt jedoch eine Übergangsfrist vom 01.01.2025 bis 31.12.2026, in der weiterhin eine sonstige Rechnung (Papierformat, PDF, JPG) ausgestellt und übermittelt werden kann. Dazu muss, wie bisher, Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger über das verwendete Format bestehen.
Wichtig: Ohne Übergangsfrist ist es für alle Unternehmer bereits ab dem 01.01.2025 verpflichtend, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Empfang reicht die Bereitstellung eines geeigneten E-Mail-Postfachs aus.
Im Ergebnis führt die Neuregelung auch dazu, dass Unternehmen ihre Ablaufprozesse anpassen und neu strukturieren müssen.