Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen – auch Minijobber können betroffen sein
Ab dem Jahr 2023 sind Beiträge zur sogenannten Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und auch z. B. zertifizierte Rürup-Verträge) in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dient für Arbeitnehmer die jährliche Lohnsteuerbescheinigung, selbständig Tätige verwenden die von der Rentenversicherung oder vom Versorgungswerk ausgestellte Jahresbescheinigung.
Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern gibt es jedoch solche Bescheinigungen leider nicht. Deshalb können betroffene Personen in diesem Fall auch die monatlichen Lohnabrechnungen als Nachweis für die geleisteten Beiträge gegenüber dem Finanzamt verwenden. Im Rahmen dieser Lohnabrechnungen ist neben dem Brutto- und Nettolohn der durch den Arbeitgeber einbehaltene Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ersichtlich.