Steuerentlastungen der „Ampel“-Koalition
mit Rückwirkung auf den 01.01.2022
Im Mai 2022 haben Bundestag und Bundesrat diverse Steuerentlastungen und -maßnahmen abgesegnet, einige mit Rückwirkung auf den 01.01.2022. Hier ein Überblick wichtiger Verbesserungen:
- Die Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit erhöht sich auf 0,38 Euro je Kilometer (ab dem 21. Entfernungskilometer)
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten erhöht sich auf 1.200 Euro (bisher 1.000 Euro pro Jahr).
- Der Grundfreibetrag erhöht sich ebenso rückwirkend ab dem 01.01.2022 um knapp 4 %.
- Ein Kinderbonus wird als Einmalbetrag mit 100 Euro im Juli 2022 mit dem Kindergeld ausgezahlt.
- Alle steuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine einmalige (steuerpflichtige) Energiepreispauschale von 300 Euro.
- Für den Zeitraum Juni – August 2022 gibt es ein „9-Euro-Ticket“ zur bundesweiten Nutzung des ÖPNV.
- Senkung der Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten für Benzin, Diesel, Gas etc.
- Weitere Änderungen hat der Bundestag am 19.05.2022 im „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates wird wohl am 10.06.2022 erfolgen. Enthalten darin sind u. a. Corona-Prämien für Pflegekräfte, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, der Homeoffice-Pauschale und der Abgabefristen für Steuererklärungen.