THG-Quote
bei Elektrofahrzeugen
Weil Elektrofahrzeuge bei der Fahrt keine Treibhausgase ausstoßen, wird seit 2022 jedem Halter eines Elektrofahrzeuges eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zugerechnet. Diese THG-Quote entsteht jährlich neu, sowohl für betrieblich als auch privat genutzte reine E-Fahrzeuge. Bei Dienstwagen steht die THG-Quote dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter zu. Die THG-Quote kann direkt an Betriebe verkauft werden, die zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen verpflichtet sind, z. B. Mineralölunternehmen. Alternativ kann diese Quote auch über Dienstleister zu größeren THG-Quoten zusammengefasst und dann gebündelt verkauft werden. Einnahmen aus dem Verkauf von THG-Quoten sind laut einer aktuellen Information der Finanzverwaltung bei betrieblichen Elektrofahrzeugen als Betriebseinnahme zu erfassen und unterliegen auch der Umsatzsteuer. Dagegen müssen Privatpersonen solche Einnahmen nicht versteuern.