Digitalisierung
Verbesserte steuerliche Förderung
Nach einer aktuellen Mitteilung vom Bund der Steuerzahler soll die Digitalisierung nun auch steuerlich stärker gefördert werden. Demnach wurde beschlossen, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter nach Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden dürfen (PCs, Laptops, Scanner, Drucker etc.).
Diese faktische Sofortabschreibung soll sogar unabhängig vom Kaufpreis des jeweiligen Gerätes möglich gemacht werden. Bisher ist eine derartige Sofortabschreibung nur dann möglich, wenn der Kaufpreis maximal netto EUR 800 beträgt. Im Ergebnis würde damit die bisherige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von meistens 3 Jahren zugunsten der sofortigen steuerlichen Auswirkung wegfallen.
Eventuell soll dies bereits für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten,
in jedem Fall aber bereits ab dem 01. Januar 2021.
Genauere steuerliche Spielregeln werden in nächster Zeit erwartet.