Verlängerung der Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämie bis 31.03.2022
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Am 28.05.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämien bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Unverändert bleibt der bisherige Steuerfreibetrag von bis zu EUR 1.500. Diese Fristverlängerung führt nicht dazu, dass die EUR 1.500 mehrfach steuerfrei gewährt werden dürfen. Es besteht vielmehr nun die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Betrag einmalig auch über den 30.06.2021 hinaus zu gewähren.
Dies ist zum Beispiel auch in mehreren Raten möglich.
Hinweis:
Arbeitnehmer, die bereits eine steuerfreie Corona-Prämie erhalten haben, mittlerweile aber den Arbeitsplatz gewechselt haben, können unter den weiteren Voraussetzungen vom neuen Arbeitgeber eine weitere Corona-Prämie erhalten.