Seit dem 01. Oktober 2020 müssen elektronische Kassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor dem Einsatz von Manipulationssoftware geschützt sein.
Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wurde mittlerweile ein zweites Corona- Steuerhilfegesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Neben der bereits in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wurden u. a. folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:
Künftig muss jede elektronische Kasse durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Hierdurch sollen Kassenmanipulationen verhindert werden.
Die Varianten von Riester-Verträgen sind vielfältig. Speziell bei Altverträgen wird häufig nicht beachtet, dass man das angesparte Guthaben auch zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie verwenden kann.
Die neuen E-Scooter sind mittlerweile in aller Munde und gerade in Großstädten immer häufiger anzutreffen. Einige Arbeitgeber unterhalten E-Scooter, die nur im Rahmen der betrieblichen Zwecke zu nutzen sind.