Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, eine obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze an andere inländische Unternehmer auszustellen (inländische B2B-Umsätze).
Aufwendungen eines Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 110 pro Veranstaltung und pro Mitarbeiter steuerfrei.