Anfang September 2024 hat die Bundesregierung durch so genannte „Formulierungshilfen“ zum Steuerfortentwicklungsgesetz verbesserte Steuervergünstigungen beschlossen. Diese sollen für die Anschaffung von E-Autos im Zeitraum Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Ehegatten können gemeinschaftlich ein sogenanntes Ehegattentestament errichten. Dieses kann notariell beurkundet werden oder aber auch eigenhändig handschriftlich niedergelegt werden. Durch ein Testament wird die sonst greifende gesetzliche Erbfolge verändert bzw. modifiziert.
Zur Eigenversorgung mit Ökostrom installieren immer mehr Bürger sogenannte Balkonkraftwerke. Damit wird eigener Strom generiert, in das eigene Stromnetz eingespeist und im Anschluss selbst verbraucht.
Die Einkommensteuererklärung 2023 ist grundsätzlich bis zum 31.08.2024 beim Finanzamt einzureichen. Lassen Sie sich dabei durch einen Steuerberater vertreten, verlängert sich diese Frist bis zum 31.05.2025.
Im Rahmen des mittlerweile beschlossenen Wachstumschancengesetzes gab es einige weitere steuerliche Verbesserungen, die hier exemplarisch dargestellt werden: Geschenke an Geschäftspartner und Kunden sind dann steuermindernde Betriebsausgaben, wenn eine monetäre Grenze eingehalten wird.