Wenn ein Angehöriger einen Pflegebedürftigen in seiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen selbst pflegt, erhält er einen Pflegepauschbetrag, der sich je nach Höhe des Pflegegrads berechnet.
Auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts ist aktuell viel Bewegung. Bereits seit Anfang Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze auf EUR 520 monatlich angehoben.
Beiträge für so genannte Basisleistungen der Krankenversicherung und Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind immer in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.
Weil Elektrofahrzeuge bei der Fahrt keine Treibhausgase ausstoßen, wird seit 2022 jedem Halter eines Elektrofahrzeuges eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zugerechnet.
Als Ausgleich für gestiegene Energiekosten erhalten Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von EUR 300,00. Begünstigt sind Arbeitnehmer (auch Mini-Jobber), Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte.